Berechnung des Pfändungsfreibetrags

Ermitteln Sie die Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens

Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wieviel vom Nettoeinkommen pfandfrei bleibt.

Damit auch bei einer Einkommenspfändung der Lebensunterhalt des Schuldners/der Schuldnerin und seiner/ihrer Familie sichergestellt ist, sind in § 850c ZPO Freibeträge festgelegt, die dem Schuldner/der Schuldnerin trotz Pfändung seines/ihres Einkommens vom Arbeitgeber pfandfrei auszuzahlen sind.

Diese unpfändbaren Beträge werden jeweils zum 1. Juli, entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) durch Bekanntmachung des Bundesjustizministeriums angepasst. Die letzte Anhebung der Pfändungsfreigrenzen ist durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 160) mit Wirkung zum 1. Juli 2024 erfolgt.

Mit diesem Rechner können Sie einfach ermitteln, wieviel vom Nettoeinkommen pfandfrei bleibt. Dabei können Sie zwischen alten und aktuellen Freigrenzen wählen.

Freigrenzen: 

Auszahlungsrhythmus: 

Ihr Nettoeinkommen:    

Unterhaltspflichten bestehen für:

Ehefrau / Ehemann

Lebenspartner/in

geschiedene(n) oder getrennt lebende(n) Ehefrau / Ehemann

frühere(n) oder getrennt lebende(n) Lebenspartner/in

Mutter / Vater eines gemeinsamen Kindes bei unverheirateten Eltern

  weitere Personen (z.B. Kinder, Eltern)